Widerrufsrecht
Widerrufsrecht
Als Verbraucher steht Ihnen bei Einkäufen im Internet in den meisten Fällen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Dies gilt jedoch in unserem Shop nur dann, wenn Sie Ihre erworbenen Seriennummern noch nicht aktiviert haben. Ab diesem Moment erlischt das Widerrufsrecht automatisch. Die erworbene und somit verbrauchte Seriennummer ist demnach nicht mehr stornierbar und kann nicht mehr zurückerstattet werden. Nur Seriennummern, die noch nicht verbraucht wurden, können (kostenfrei) storniert werden.
Widerrufsfrist
Handelt es sich um einen Vertrag über eine Dienstleistung, erlischt das Widerrufsrecht auch vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist, wenn der Unternehmer die Leistung vollständig erbracht hat. Dies gilt aber nur, wenn er Sie vor Beginn mit der Ausführung über diesen Umstand informiert hat und Sie sowohl Ihre Kenntnisnahme hiervon bestätigt als auch Ihre ausdrückliche Zustimmung zu dem vorzeitigen Leistungsbeginn erklärt haben. Entsprechendes gilt bei einem Vertrag über digitale Inhalte wie Software oder Musikdateien, die nicht auf einem dauerhaften Datenträger, sondern per Streaming oder Download geliefert werden. Hier erlischt das Widerrufsrecht bei Erfüllung der genannten Voraussetzungen allerdings schon mit Beginn der Ausführung des Vertrags, also zum Beispiel mit Start des Herunterladens.Erklärung des Widerrufs
Wollen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, müssen Sie den Widerruf gegenüber dem Händler in eindeutiger Weise erklären. Dies kann auch telefonisch geschehen. Hiervon ist aber abzuraten, weil Ihnen im Streitfall der Beweis des (rechtzeitigen) Widerrufs kaum möglich wäre. Besser, Sie senden eine Widerrufserklärung per E-Mail, Post oder Fax und heben die Versand- bzw. Eingangsbestätigung gut auf. Online-Händler sind verpflichtet, Ihnen eine Musterwiderrufserklärung zukommen zu lassen, die Sie ausgefüllt zurückschicken können. Die kommentarlose Rücksendung des Warenpakets gilt nicht als wirksamer Widerruf. Die Widerrufsfrist ist gewahrt, wenn Sie die rechtzeitige Absendung des Widerrufs beweisen können. Auf den rechtzeitigen Eingang beim Händler kommt es für die Frist hingegen nicht an.
Einen Grund für seinen Widerruf muss der Kunde nicht angeben. Der Bundesgerichtshof hat dies mit Urteil vom 16. März 2016 noch einmal bekräftigt (Az. VIII ZR 146/15).